Vorgaben der Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft schreibt in der BGI 710 (3.1.2.3) vor, dass die Einzugsstellen zwischen Gurt und Tragrollen überall dort, wo die Gurte nicht mindestens um 50 mm nach oben ausweichen können gesichert sein müssen.
Bisher wurden die Schutzeinrichtungen der Tragrollen an die Tragrollen-Station montiert.
Das ist ein hoher Montageaufwand, da die genaue Positionierung der Schutzeinrichtungen sehr
aufwendig ist.
(Einhaltung der max. Spaltmaße zwischen
Keil und Tragrolle,
sowie zwischen Keil und Gurtband)
Bei einem Austausch der Tragrollen, z.B. wegen Verschleiß, muss das gesamte
Schutzsystem erst entfernt werden, um es danach erneut zu montieren und wieder
richtig auszurichten.
Dort heißt es unter 1.5.4 Montagefehler:
( Fehler bei der Montage oder erneuten Montage bestimmter Teile, die ein Risiko verursachen könnten, müssen durch die Konstruktion und Bauart dieser Teile unmöglich gemacht oder anderenfalls durch Hinweise auf den Teilen selbst und/oder auf ihrem Gehäuse verhindert werden. …. )
